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Identitätsbetrug bei Bußgeldern

Weil Behörden Angaben in Anhörungsbögen nicht überprüfen: Betrüger können bei Verkehrsvergehen wildfremde Person als Verursacher angeben

(lifePR) (Flensburg, )
Betrüger haben eine Lücke gefunden, um Punkte für Verkehrsvergehen wildfremden Autofahrern zu überschreiben. Wie die Zeitschrift auto motor und sport berichtet, geben die Verkehrssünder gegenüber der Bußgeldstelle an, nicht gefahren zu sein und nennen eine fremde Person, die bei dem Verkehrsverstoß gefahren sein soll. Die Lücke besteht darin, dass die auf dem Bogen eingetragene Adresse von den Behörden nicht überprüft wird. Das heißt: Der Bußgeldbescheid geht an einen toten Briefkasten, ohne dass der Beschuldigte von dem Verfahren erfährt.

In der aktuellen Ausgabe 16 schildert auto motor und sport den Fall des Düsseldorfer Unternehmers Dustin Senebald, der von drei Unbekannten für acht Verkehrsdelikte wie zu schnelles Fahren im Anhörungsbogen angegeben wurde, allerdings mit falschen Adressen in Düsseldorf und Gevelsberg. Die Täter hatten offenbar Zugriff auf die jeweiligen Briefkästen. Allerdings will Senebald nichts von den Verfahren erfahren haben und konnte deshalb auch den Vorwürfen nicht widersprechen. Als ihm der Führerschein entzogen werden sollte, weil sich auf seinem Flensburger Konto acht Punkte angesammelt hatten, schrieb die Führerscheinstelle an Senebalds korrekte Wohnadresse. Denn die Führerscheinstellen haben Zugriff auf die Meldeadressen und überprüfen die Angaben.

Senebald konnte sich erst mit einem Rechtsanwalt gegen den Führerscheinentzug wehren und nach Analyse der Blitzerfotos bisher auch plausibel nachweisen, dass er nicht am Steuer fremder Fahrzeuge gesessen hat. Ihn ärgert, dass die Ordnungsbehörden die Angaben auf einem Anhörungsbogen ohne jede Prüfung übernehmen. „Durch einen Passbildabgleich hätte jeder sehen können, dass ich nicht die Person auf den Blitzerfotos bin“, so Senebald zu auto motor und sport. Die Zeitschrift bat einige der betroffenen Bußgeldstellen um Auskunft. Die bestätigten, dass die Angaben und Adressen nicht generell überprüft werden. „Eine systematische Vorabprüfung jeder einzelnen Anschrift wäre in der Breite nicht umsetzbar“, teilte etwa die Stadt Dortmund mit.

Deutschlands bekannter Verkehrsrechtsanwalt Uwe Lenhart aus Frankfurt ist ein solcher Fall im Zusammenhang mit Bußgeldern noch nicht untergekommen. „Damit kann man jemanden gehörig in Schwierigkeiten bringen“, sagt der Jurist. Bekannt ist diese Masche bislang vor allem bei im Internet bestellten Waren. Dustin Senebalds Anwalt Marco van Donzel-Giesen findet das aktuelle Verfahren unzureichend. „Wenn das Beispiel des Identitätsmissbrauchs Schule macht, haben die Behörden mit Wiederaufnahmeverfahren noch mehr Arbeit. Und das ganze System kann zu Fall kommen.“

Redakteur: Claudius Maintz

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