Was 2008 als Novum begann, ist fester Bestandteil des AVL-Geschäftsmodells: Als erster freier Vermittler sicherte AVL seinen Kunden damals zu, die Abschlussprovisionen aus DWS Riester-Verträgen vollständig zurückzugeben. Seither sind insgesamt weit mehr als 8 Millionen Euro an die Anleger zurückgeflossen. Grundlage dafür ist die Maximal-Rabatt-Garantie, von der aktuell über 65.000 Kunden profitieren: Sie stellt sicher, dass die Abschlussprovision, die AVL vom Produktanbieter erhält, beim Fondserwerb sowie bei Riester- und Rürup-Fondssparplänen jährlich und in voller Höhe an den Kunden weitergegeben wird.
Nicht immer erfolgt die Weitergabe nachträglich: Beim Fondskauf sowie bei der DWS TopRente wird der Rabatt direkt beim Erwerb gewährt. Abschlusskosten werden gar nicht erst einbehalten, und der volle Anlagebetrag fließt von Beginn an in die Fondsanlage. Für die DWS TopRente gilt dieser steuerfreie Sofortrabatt bereits seit 2016 und wird automatisch für alle berechtigten Verträge umgesetzt.
Neuabschlüsse von DWS Riester-Produkten sind seit Herbst 2021 nicht mehr möglich; bestehende Verträge können jedoch nach wie vor per Anbieterwechsel zu AVL übertragen werden. Wer eine steuerlich geförderte Altersvorsorge über die Rürup-Rente aufbauen möchte, kann weiterhin auf die DWS BasisRente Komfort zurückgreifen - einen Fondssparplan mit flexibler Fondsauswahl und günstigen Konditionen innerhalb der staatlichen Förderung.
Bewegung kommt derweil in die geförderte Altersvorsorge insgesamt: Zum Januar 2027 tritt das Altersvorsorgereformgesetz in Kraft, dessen Herzstück das neue Altersvorsorgedepot ist – eine fondsbasierte, kostengünstige Vorsorgeform ohne verpflichtende Beitragsgarantie. Konkrete Produkte der Anbieter stehen derzeit noch aus. AVL, im Jahr 2026 zum neunten Mal in Folge mit dem eKomi & BankingCheck Award als „Bester Vermittler | Fonds" ausgezeichnet, verfolgt die Entwicklung genau und wird neue Angebote prüfen, sobald sie am Markt verfügbar sind. Der Grundsatz, an dem sich das Unternehmen dabei orientieren wird, gilt seit 2008 unverändert: Abschlussprovisionen gehören den Anlegern – damit jeder Euro ungeschmälert in die Vorsorge fließt.
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