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AvD Automobilclub von Deutschland

AvD: Sicher feiern an Silvester

(lifePR) (Frankfurt am Main, )
  • Wer feiern will, sollte das Auto stehen lassen
  • Tipps zur Sicherung der Autos vor Beschädigungen
  • AvD-Notrufzentrale hilft an 365 Tagen rund um die Uhr
Der Jahreswechsel in das Jahr 2022 wird ruhiger verlaufen müssen, als viele das geplant haben. Das gesellige Zusammensein in dieser besonderen Nacht ist liebgewonnene Tradition. Wer sich trotz der Umstände nicht vom Feiern abhalten lässt, fährt oft mit dem Auto oder zündet Feuerwerk. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) informiert darüber, was für die Mobilität zu beachten ist und wie man sicher in das neue Jahr kommt.

AvD: Wer feiert, sollte das Auto stehen lassen

Der Übergang von 2021 nach 2022 steht ganz unter den Vorzeichen der Pandemie. Der AvD ruft dazu auf, sich vorsichtig zu verhalten und seine Umgebung zu schützen. Abstandhalten bleibt eine wichtige Verhaltensmaßnahme. Auch die üblichen Hygienemaßnahmen, das Maskentragen und das regelmäßige Lüften sollten selbstverständlich sein. Auch wer in Feierlaune ist und sich Sekt oder ein anderes alkoholisches Getränk gönnt, sollte generell in der Nacht nicht mit dem eigenen Auto fahren. Eine Alternative sind Taxis und – wenn vorhanden und notwendig – öffentliche Verkehrsmittel. Der AvD bekennt sich zu dem Grundsatz „Autofahren? – Kein Alkohol und keine Drogen!" Auch wenn 0,5 Promille Alkohol im Blut erlaubt sind, geht ein „Herantrinken“ immer schief. Die Fahrtüchtigkeit ist bei diesem Wert bereits herabgesetzt. Eine Mithaftung bei Unfällen ist dann fast unvermeidlich. Auch der Führerschein ist in Gefahr. Eine Alkoholisierung ab 0,3 Promille zusammen mit einem Unfall wird als relative Fahruntüchtigkeit gewertet und führt zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Feuerwerksverkauf bleibt verboten

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester auch in diesem Jahr generell verboten ist. Außerdem sind Feuerwerksverbote durch die einzelnen Kommunen auf bestimmten publikumsträchtigen Plätzen oder öffentlichen Bereichen ausgesprochen. Der rechtliche Rahmen ist zwar eng gezogen, aber wer vorhandene Altbestände an Sprengkörpern, denn nichts anderes sind Feuerwerksteile, abbrennen will, ist dringend aufgefordert, das im Freien zu tun. Vom Zünden von Silvesterfeuerwerk raten die Behörden generell dringend ab. Begründet wird das vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr für den Verwender und umstehende Personen auch mit der bereits jetzt enormen Belastung des Gesundheitssystems.

Fahrzeuge vor Feuerwerkskörpern sichern

Der AvD rät Autofahrern auch an diesem ungewöhnlichen Silvester auf das eigene Auto zu achten. Wer dem Risiko für das eigene Gefährt aus dem Weg gehen will, bringt es rechtzeitig in Sicherheit. Am einfachsten ist das für Garagenbesitzer. Aber auch Laternenparker können je nach erwarteter Lage etwas tun. Das eigene Fahrzeug kann nach Möglichkeit in ruhigere Seitenstraßen oder Innenhöfen umgeparkt werden. Überdachte Stellplätze, Vordächer und das Abstellen unter einer Brücke erfüllen den gleichen Zweck. Wer die Möglichkeit in größeren Städten hat und die Kosten nicht scheut, kann das eigene Auto in dieser speziellen Nacht in Parkhäusern unterbringen.

Bei jedem Abstellen im Freien sicherheitshalber überprüfen, ob alle Fenster und ein Schiebedach richtig geschlossen sind. Auf Windabweiser am Fahrzeug achten, weil sich dort fehlgeleitete Raketen oder Knallkörper verkeilen können. Wer vorsichtig sein will, sollte solche Öffnungen mit Klebeband verschließen.

AvD: Schäden durch Feuerwerk sind Sache der Kaskoversicherung

Es ist eigentlich selbstverständlich, keinerlei Feuerwerk in der Nähe von Autos zu zünden oder gar auf stehende Fahrzeuge zu werfen. Wer es dennoch mit Vorsatz tut, kann wegen Sachbeschädigung mit bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug oder Geldstrafe verurteilt werden. Der AvD weist darauf hin, dass das in den Feuerwerkskörpern verbrannte Schwarzpulver und Magnesium Temperaturen von bis zu 2500 Grad entwickeln können. Das bleibt bei Kontakt nicht ohne Folgen für Lack und Blech. Auch ist die Wucht von Raketen wegen des explosiven Treibsatzes nicht zu unterschätzen: Sehr stabile Autoscheiben können durchschlagen werden.

Wer unvorsichtig mit Feuerwerkskörpern umgeht und dadurch Schäden an einem Fahrzeug verursacht, haftet dafür. Eine vorhandene private Haftpflichtversicherung kann in dem Fall für Abdeckung sorgen. Das Problem ist häufig, dass kein Verursacher ausgemacht werden kann. Ist für das beschädigte Fahrzeug eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen, tritt sie für die Reparatur von Lack und Blech ein. Der Schutz vor Vandalismus greift hier. Der Versicherte muss aber einen eventuell vorhandenen Selbstbehalt und eine mögliche Rückstufung im Schadensfreiheitsrabatt berücksichtigen. Eine bestehende Teilkasko-Versicherung muss für Brand- und Explosionsschäden aufkommen. Nach den Bedingungen muss dabei die Beschädigung von einem offenen Feuer mit Flammbildung ausgehen. Die durch Feuerwerkskörper oft entstehenden Schmor- und Sengschäden sind nicht durch die Teilkasko abgedeckt. Auf dieser Linie hat zum Beispiel das Amtsgericht Pforzheim die Entschädigung für ein von Feuerwerksresten angeschmortes Cabrio- Textildach abgelehnt (Az.: C 384/93).

Der AvD rät aber durch Feuerwerkskörper entstandene Beschädigungen am Fahrzeug mit der Kamera des Mobiltelefons zu dokumentieren und der Versicherung sowie der Polizei zu melden.

AvD-Notrufzentrale hilft in der Silvesternacht

Wer mit einer Panne liegen bleibt oder sonstige Hilfe braucht, kann sich also auch zum Jahreswechsel auf die Hilfe des AvD verlassen. Unter der Telefonnummer 0800 9909909 im Inland und aus dem Ausland +49 (0)69 6606-600 ist die hauseigene AvD Notrufzentrale rund um die Uhr besetzt und dienstbereit. AvD Mitglieder können verlässlich auch zum Jahreswechsel jederzeit auf die Hilfe ihres AvD bauen.

Beschränkungen des öffentlichen Lebens nach Weihnachten

Das vergangene Jahr erfüllte die Hoffnungen vieler Menschen auf eine Normalisierung der Lage nur teilweise. Dank flächendeckender Impfungen und deutlichem Rückgang der Fallzahlen von Frühjahr bis Herbst war ein Ende der Pandemie zumindest vorstellbar. Doch die sich rasch verbreitende neue Virusvariante Omikron hat dazu geführt, dass der Jahreswechsel in das Jahr 2022 anders verlaufen wird, als gedacht.

Laut den Beschlüssen der Bundesregierung und der Bundesländer vom 21. Dezember 2021 darf, wer ab 28. Dezember feiern will, das gemeinsam mit maximal zehn erwachsenen Personen tun. Alle, die zusammenkommen müssen geimpft oder genesen sein. Nehmen an solchen privaten Treffen nicht geimpfte oder nicht genesene Personen teil, ist die zulässige Anzahl auf die Angehörigen des eigenen Haushaltes sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt. Insgesamt gelten die genannten Beschränkungen unabhängig davon, ob drinnen oder draußen gefeiert wird.

Clubs und Diskotheken bleiben ab dem genannten Datum geschlossen. Tanzveranstaltungen sind sogar ganz verboten. Der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung hängt ansonsten wie bisher davon ab, ob man geimpft oder genesen ist, örtlich kann zusätzlich ein aktueller Test vorgeschrieben sein. „Überregionale Großveranstaltungen“ dürfen zwar weiter stattfinden, ab dem 28. Dezember 2021 aber ohne Zuschauer. Einige Bundesländer haben schon angekündigt, die Maßnahmen auf den 24. Dezember vorzuziehen oder strengere Vorgaben für Ge- und Verbote zu machen.

AvD – Die Mobilitätsexperten seit über 120 Jahren

Als traditionsreichste automobile Vereinigung in Deutschland bündelt und vertritt der AvD seit 1899 die Interessen der Autofahrer. Am 11. Juli 1926 veranstaltete der AvD auf der AVUS in Berlin den 1. Großen Preis von Deutschland, für dessen Austragung er bis heute über 75-mal als sportlicher Ausrichter verantwortlich war. Seit dieser Saison fungiert der AvD als sportlicher Ausrichter und Sportorganisator für die DTM und setzt mit dem AvD Young Talent Team ein eigenes Wettbewerbsauto im Opel e-Rally Cup ein. Mit seiner breiten Palette an Services wie der weltweiten Pannenhilfe, einschließlich einer eigenen Notrufzentrale im Haus, weltweitem Auto- und Reiseschutz, Fahrertrainings sowie attraktiven Events unterstützt der AvD die Mobilität seiner Mitglieder und fördert die allgemeine Verkehrssicherheit. Das Gründungsmitglied des Automobilweltverbandes FIA (Fédération Internationale de l’Automobile) betreut seine rund 1,4 Millionen Mitglieder und Kunden ebenso persönlich, wie individuell in allen Bereichen der Mobilität und steht für Leidenschaft rund ums Auto.

AvD Automobilclub von Deutschland

AUTOMOBILCLUB VON DEUTSCHLAND e.V. – AvD –
– Unternehmenskommunikation / Presse –
Goldsteinstraße 237
60528 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0)69 6606 301
www.avd.de

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