Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 660240

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Deutschland http://www.arag.de
Ansprechpartner:in Frau Brigitta Mehring +49 211 9632560
Logo der Firma ARAG SE

Warten aufs Gepäck

ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer zum Montrealer Übereinkommen

(lifePR) (Düsseldorf, )
In den Ferien herrscht an den Flughäfen oft Hochbetrieb. Da kann der ein oder andere Koffer schon mal liegenbleiben oder im falschen Flugzeug landen. Aber auch bei normalem Flugverkehr bleiben immer wieder Gepäckstücke auf der Strecke. Für den Fall der Fälle gibt es zum Glück das Montrealer Übereinkommen, beruhigt der ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer.

Herr Klingelhöfer, was regelt das Montrealer Übereinkommen?

RA Tobias Klingelhöfer: Es heißt in der Amtssprache „Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr“ und regelt unter anderem alles rund um verspätetes und verloren gegangenes Gepäck bei internationalen Flügen.

Was kann ein Fluggast tun, wenn sein Gepäck verloren geht?

RA Tobias Klingelhöfer: Verspätet sich der Koffer, darf der Passagier – bis das Gepäck wieder auftaucht – notwendige Dinge für den Aufenthalt kaufen. Dies können z.B. Kleider und Pflegemittel sein, die sich ansonsten im Koffer befinden. Es darf aber nur das gekauft werden, was auch wirklich benötigt wird, und keinesfalls mehr wert sein als der Gepäckinhalt. Bei Vorlage entsprechender Quittungen ist die Fluggesellschaft zur Erstattung verpflichtet, wobei es eine Höchstgrenze von knapp 1.400 Euro gibt.

Wer haftet, wenn der Koffer verschwindet?

RA Tobias Klingelhöfer: Ist das Gepäck verloren oder beschädigt, haftet die Fluggesellschaft – allerdings ebenfalls nur bis zu einem Höchstbetrag von knapp 1.400 Euro. Wollen die Reisenden bei einem etwaigen Verlust mehr Geld, so sollten sie den Wert ihres Gepäcks bereits bei der Aufgabe angeben – in diesen Fällen fällt jedoch eine Extragebühr an. Einige Fluggesellschaften raten daher, die Wertgegenstände mit ins Handgepäck zu nehmen.

Wie kann man sich denn schützen?

RA Tobias Klingelhöfer: In jedem Fall gilt, dass die Reisenden so schnell wie möglich schriftlich der Fluggesellschaft den Verlust bzw. die Beschädigung anzeigen müssen. Da der Verlust von Gepäck meistens auf einen Fehler des Boden- oder Flugpersonals oder Diebstahl zurückzuführen ist, kann man sich kaum dagegen schützen. Experten raten, auf teure Designer-Koffer zu verzichten. Diebe wittern darin größere Beute als in unauffälligen preiswerten Gepäckstücken.

Schrecken abschließbare Koffer Langfinger ab?

RA Tobias Klingelhöfer: Die Schutzwirkung von abschließbarem Gepäck ist begrenzt. Koffer abzuschließen ist besonders bei Auslandsreisen wenig hilfreich, denn der Zoll ist berechtigt, das Gepäck zu öffnen. USA-Reisenden hilft da allerdings ein TSA-Schloss. Damit ist der Koffer abgeschlossen, die amerikanischen Sicherheitsbehörden haben aber einen Generalschlüssel zur Gepäckprüfung.

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.