Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 810450

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Deutschland http://www.arag.de
Ansprechpartner:in Frau Brigitta Mehring +49 211 9632560
Logo der Firma ARAG SE

Waldbrand: Wer zahlt die Schäden?

ARAG Experten über die Kostenerstattung bei Waldbrandschäden

(lifePR) (Düsseldorf, )
Noch ist der August nicht zu Ende und schon wurden Hitzerekorde mit über 38 Grad geknackt. Die Waldbrandgefahr steigt. So gilt in vielen Landkreisen Brandenburgs seit dem Wochenende höchste Gefahrenstufe. Auch im Norden Bayerns, im südlichen Hessen oder etwa in Niedersachsen muss laut Deutschem Wetterdienst aufgrund der anhaltenden Hitze mit Waldbränden gerechnet werden. Doch wer zahlt überhaupt die entstandenen Schäden? ARAG Experten erläutern die Sachlage.

Waldbesitzer müssen sich selbst versichern!

29 Prozent der Waldfläche gehören den Bundesländern, 19 Prozent Kirchen und Kommunen, vier Prozent sind Eigentum des Bundes. Knapp die Hälfte der deutschen Wälder (48 Prozent) sind in Privatbesitz. Waldbesitzer können sich mit einer Waldbrandversicherung gegen Feuerschäden absichern. Diese ersetzt auch das schon geschlagene Holz, wenn es sich noch im Besitz des Forstwirtes befindet. Auch Jagdeinrichtungen wie Hütten oder Hochsitze werden ersetzt. Für Folgekosten, zum Beispiel für eine Wiederaufforstung, ist eine extra Versicherung nötig.

Schäden in der Landwirtschaft

Ein Waldbrand macht vor Feldern nicht halt. Somit sind auch Landwirte oft die Leidtragenden. Leider sind Bauern aber oft nur gegen Ernteausfälle – verursacht durch Sturm, Hagel oder anhaltende Dürre – versicherungstechnisch abgesichert. In Ermangelung spezieller Waldbrandversicherungen springen die Agrar-Policen einiger Versicherer ein.

Schäden am Haus

Wer trägt die Kosten, wenn das Feuer Schäden am Haus verursacht hat? In so einem Fall kann sich der Eigentümer an seine Wohngebäudeversicherung wenden. Sie ersetzt ihm Schäden am Gebäude und unter Umständen auch fest eingebaute Gegenstände wie Türen und Fenster. Die Schäden, die an den Möbeln und beispielsweise Elektrogeräten entstanden sind, zahlt eine Hausratversicherung.

Schäden am Auto

Wer sein Auto in einem von einem Waldbrand betroffenen Gebiet zurücklassen musste, erkennt es danach unter Umständen nicht mehr wieder. Doch wer springt ein, wenn ein Fahrzeug durch Feuer beschädigt wird oder gar verbrennt? Laut ARAG Experten sind die Fahrzeughalter aus dem Schneider, die eine Teil- oder Vollkaskoversicherung für ihren fahrbaren Untersatz abgeschlossen haben. Doch es gibt auch schlechte Nachrichten: Fahrzeughalter, für deren Gefährt lediglich eine Haftpflichtversicherung besteht, müssen die Schäden am eigenen Auto grundsätzlich selbst tragen, wenn niemand sonst für den Schaden verantwortlich gemacht werden kann.

Weitere interessante Informationen unter: https://www.arag.de/...

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.