Seit 2011 ist das Arzneimittel-Neuordnungsgesetz (AMNOG) in Kraft getreten. Es soll u.a. für gesetzlich Krankenversicherte mehr Wahlfreiheit bei rezeptpflichtigen Medikamenten ermöglichen. Die letzte Gesundheitsreform hat Rabattverträge der gesetzlichen Krankenkassen mit den Pharmaherstellern eingeführt. Dies hat dazu geführt, dass Patienten oft nicht mehr ihr gewohntes Medikament sondern ein anderes Präparat mit gleichem Wirkstoff bekamen. Wollte ein Patient nicht auf sein vertrautes Medikament verzichten, musste der Arzt auf dem Rezept "aut idem" ankreuzen oder der Patient das Medikament über ein Privatrezept selbst erwerben, also den vollen Preis bezahlen. Durch das AMNOG kann der Patient jetzt wieder sein altgewohntes Medikament bekommen. Die Wahlfreiheit hat laut ARAG Experten allerdings einen Haken; denn durch die "Mehrkostenregelung" des AMNOG berechnet die Apotheke in einem solchen Fall weiterhin den vollen Preis, den der Patient zunächst verauslagen muss. In einem zweiten Schritt wendet sich der Versicherte mit Rezept und Quittung an seine Krankenkasse und lässt sich den Anteil der gesetzlichen Krankenkasse erstatten. Die Erstattung erfolgt dann im darauf folgenden Quartal. Das bedeutet, dass der Patient zunächst über mindestens drei Monaten komplett in Vorleistung treten muss und auf einem bestimmten Teil der Kosten für sein Medikament sitzen bleibt. Die neue Regelung ist also für manchen Versicherten gar nicht finanzierbar oder zumindest mit merklichen finanziellen Belastungen verbunden. Die Nutzung dieser neuen Freiheit will also gut überlegt sein. Am besten ist es für Patienten, sich mit dem Arzt genau abzustimmen. Mit der "aut-idem-Regel" legt dieser nämlich immer noch das genaue Medikament fest.
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