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Versicherungsschutz fürs Ehrenamt

(lifePR) (Düsseldorf, )
Ein Mitarbeiter des Projekts "Malen im Altersheim" stürzt mit seinem Fahrrad direkt nach Verlassens seiner ehrenamtlichen Tätigkeit auf dem Weg nach Hause. Dabei zieht er sich eine komplizierte Unterarmfraktur zu. Wer kommt für den entstandenen Schaden auf? Ist dieser versicherungsrechtlich abgedeckt? In Deutschland engagieren sich 23 Millionen Menschen freiwillig in Kirchengemeinden, Kultur- und Sportsvereinen oder in Bürgerinitiativen. ARAG Experten informieren über den richtigen Versicherungsschutz im Ehrenamt.

Die Versicherungen

Die wichtigsten Versicherungen für ehrenamtlich Tätige sind Unfall- und Haftpflichtversicherung, erklären ARAG Experten. Während die Unfallversicherung die Person vor Schäden schützt, die ihr selbst zustoßen, deckt die Haftpflichtversicherung Schäden ab, die der Versicherte anderen Personen zufügt.

Unfallversicherung

In vielen Fällen ist der Unfallversicherungsschutz von Ehrenamtlichen durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Da jedoch nicht alle freiwilligen Tätigkeiten dem gesetzlichen Versicherungsschutz unterliegen, raten ARAG Experten den Ehrenamtlern, möglicht rasch mit ihrer Organisation abzuklären, in welcher Form und ob überhaupt Versicherungsschutz besteht. Einige Bundesländer haben, um das soziale Engagement ihrer Bürger zu unterstützen, Sammelverträge mit Versicherungen abgeschlossen. Diese unterstützen diejenigen, die weder gesetzlich noch privat unfallversichert sind. Welche genauen Leistungen durch diese Sammelverträge erbracht werden, ist abhängig vom jeweiligen Bundesland. Sind Ehrenamtliche nur durch ihre private Unfallversicherung geschützt, empfiehlt sich eine Nachfrage bei der Versicherungsgesellschaft, ob der Schutz auch bei der Ausübung der freiwilligen Tätigkeit gewährleistet ist. ARAG Experten weisen darauf hin, dass dies in der Regel weltweit und jederzeit der Fall ist. Vorteil beim Besitz einer privaten Unfallversicherung ist, dass der Versicherte ihre Leistungen auch unabhängig von der gesetzlichen Unfallversicherung bezieht, also finanziell doppelt abgesichert ist.

Haftpflichtversicherung

"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet" (§ 823 BGB). Dies gilt selbstverständlich nicht nur im privaten Bereich, sondern auch im Ehrenamt. Daher ist es besonders sinnvoll eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Nur in wenigen Ausnahmen ist diese nicht immer auf die freiwillige Tätigkeit übertragbar – beispielsweise in informell gergründeten Gruppen wie Nachbarschafts-projekte. ARAG Experten versichern aber, dass es kein Problem darstellt, solche Tätigkeiten nach Absprache mitversichern zu lassen. Bei Ehrenämtlern, die ihre Arbeit bei Städten und Kommunen oder in einer leitenden Vereinsposition ausüben, besteht die Möglichkeit einer gesonderten Versicherung über ihre Organisation.

Sonstige Versicherungen

Neben diesen beiden essentiellen Versicherungen gibt es weitere, deren Abschluss unter Umständen auch für den Ehrenamtsbereich interessant sein könnte. ARAG Experten raten insbesondere jüngeren Ehrenämtlern, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, zu einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, da diese bei Arbeits-unfähigkeit lediglich eine geringe Erwerbminderungsrente zu erwarten haben. Für ältere sozial Engagierte ist dieser Fall noch gesetzlich geregelt. Ferner bestehen zusätzliche Möglichkeiten im Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, die beispielsweise bei einer Schadenersatzklage in Kraft tritt, oder einer Dienstreise-rahmenversicherung, falls der Ehrenämtler seinen PKW häufig kostenlos zur Verfügung stellt.
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