Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 127976

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Deutschland http://www.arag.de
Ansprechpartner:in Frau Brigitta Mehring +49 211 9632560
Logo der Firma ARAG SE

Unzulässige Inspektionsklausel

(lifePR) (Düsseldorf, )
Das hatte sich der Autohändler anders vorgestellt. Der Kunde erwarb von einem Autohändler einen zehn Jahre alten Pkw Mercedes Benz C 280 mit einer Fahrleistung von 88.384 Kilometern. Der Verkäufer gewährte dabei auf bestimmte Bauteile eine Garantie. Die Garantiebedingungen enthielten für den Käufer (Garantienehmer) allerdings umfangreiche Pflichten. Unter anderem sollte er die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs- oder Pflegearbeiten grundsätzlich beim Verkäufer (Garantiegeber) durchführen lassen. Der Käufer ließ die 90.000-Kilometer-Inspektion sausen und ließ die 100.000-Kilometer-Inspektion von einer anderen Reparaturwerkstatt durchführen. Dabei wurde ein Motorschaden festgestellt. Auf der Grundlage eines Kostenvoranschlags verlangte er vom Händler die Zahlung von rund 1.080 Euro zur Behebung des Schadens. Nichts da sagte der Garantiegeber und wies darauf hin, dass der Kläger die 90.000-Kilometer-Inspektion nicht durchgeführt habe. Der BGH hat aber nun entschieden, dass der Händler aus der übernommenen Garantie haftet. Das Unterlassen der 90.000-Kilometer-Inspektion durch den Kläger befreie den Garantiegeber nicht von der Leistungspflicht. ARAG Experten erläutern, dass die verwendete Inspektionsklausel den Garantienehmer unangemessen benachteiligt und daher unwirksam ist. Dem Käufer sei es in vielen Fällen nicht zumutbar, das gekaufte Fahrzeug in der Werkstatt des Verkäufers warten zu lassen - dem trage die Klausel nicht angemessen Rechnung, so die Richter (BGH, Az.: VIII ZR 354/08).
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.