Die Aufgaben und Befugnisse des gesetzlichen Entschädigungsfonds werden durch den rechtsfähigen Verein "Verkehrsopferhilfe eingetragener Verein" in Hamburg (Verkehrsopferhilfe) wahrgenommen. Anträge können dort formlos gestellt werden. Dem Geschädigten entstehen keine Kosten. Erforderlich ist eine kurze Sachverhaltsschilderung und die Angabe, welche Schäden geltend gemacht werden. Der Anspruch des Geschädigten gegen den Entschädigungsfonds verjährt in drei Jahren. Weitergehende Informationen zum Thema und einen Unfallmeldebogen erhalten Sie im Internet unter www.verkehrsopferhilfe.de.
Sachschäden
Die Aufgaben und Befugnisse des gesetzlichen Entschädigungsfonds werden durch den rechtsfähigen Verein "Verkehrsopferhilfe eingetragener Verein" in Hamburg (Verkehrsopferhilfe) wahrgenommen. Anträge können dort formlos gestellt werden. Dem Geschädigten entstehen keine Kosten. Erforderlich ist eine kurze Sachverhaltsschilderung und die Angabe, welche Schäden geltend gemacht werden. Der Anspruch des Geschädigten gegen den Entschädigungsfonds verjährt in drei Jahren. Weitergehende Informationen zum Thema und einen Unfallmeldebogen erhalten Sie im Internet unter www.verkehrsopferhilfe.de.