Die Preisobergrenzen betreffen die Endkunden und Großkunden. Die Großkundenentgelte sind Höchstbeträge, die der ausländische Netzbetreiber dem Heimatnetzbetreiber in Rechnung stellen darf. Der Endkundenpreis setzt sich aus dem Großkundenentgelt und einem Aufschlag für die erbrachte Dienstleistung zusammen.
Der Höchstbetrag des Endkundenentgelts beträgt ab dem 1. Juli 2011 0,35 Euro für abgehende und 0,11 Euro für ankommende Anrufe. Das Höchstentgelt für eine SMS darf 0,11 Euro nicht übersteigen. Die Mobilfunkbetreiber müssen ferner nach den ersten 30 Sekunden Gesprächsdauer sekundengenau abrechnen.
Der Höchstbetrag des Großkundenentgelts pro Minute sinkt auf 0,18 Euro. Das Großkundenentgelt für eine SMS-Roamingnachricht beträgt 0,04 Euro. Die Preisobergrenze im Rahmen des Datenaustausches beläuft sich seit dem 1. Juli 2011 auf 0,50 Euro pro Megabyte übertragener Daten.
Bei der Einreise in einen anderen Mitgliedstaat soll der Netzbetreiber außerdem den Kunden per SMS kostenlos über die Roaming-Entgelte informieren. Die Preisinformationen sollen die Höchstentgelte für abgehende und ankommende Anrufe, für das Versenden einer SMS und für den Zugang zum mobilen Internet beinhalten.