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Rechtsprechung 2013 - Autofahrer und Verkehr

ARAG Experten geben einen Überblick über Urteile aus dem vergangenen Jahr

(lifePR) (Düsseldorf, )
Im vergangenen Jahr war einiges los in Deutschlands Gerichtsäslen. Es gab zahlreiche wegweisende Urteile. Einige muten allerdings auch kurios an oder rufen sogar Kopfschütteln und Unverständnis hervor. Die interessantesten rechtswirksamen Urteile aus 2013, die Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer betreffen, haben ARAG Experten zusammengetragen.

Kein Recht auf Parkplatz


Ein Anwohner hat keinen Anspruch darauf, dass sämtliche Parkplätze auf öffentlichem Grund in seiner Gegend erhalten bleiben. Wird ein Parkplatz zu einem Behindertenparkplatz, muss der Anwohner das laut ARAG hinnehmen, wenn er kein besonderes entgegenstehendes Interesse hat (VG Koblenz, Az.: 6 K 569/13.KO).

Mithaftung beim Überholen einer Fahrzeugkolonne

Das Oberlandesgericht Hamm hat laut ARAG in zwei Fällen, in denen es beim Überholen einer Fahrzeugkolonne zu einer Kollision kam, auf eine Mithaftung des Überholers erkannt. Im ersten Fall traf den Unfallverursacher drei Viertel der Gesamtschuld wegen Überholens bei unklarer Verkehrslage, im zweiten Fall war es ein Drittel wegen Verletzung des Rücksichtnahmegebots (OLG Hamm, Az.: 9 U 191/12 und Az.: 9 U 12/13).

Inlineskaterin trifft Mitverschulden am Unfall

Eine Inlineskaterin, die in einer nicht übersehbaren Linkskurve mittig auf der Gegenfahrbahn fährt und deswegen mit einem entgegenkommenden Pkw kollidiert, trifft laut ARAG ein erhebliches Mitverschulden an dem Unfall (OLG Hamm, Az.: 9 U 1/13).

Wann dürfen Radfahrer bremsen?

Die Vollbremsung eines Radfahrers ist nur dann gerechtfertigt, wenn er wirklich durch ein abbiegendes Fahrzeug zu einer Notbremsung gezwungen wird. Ansonsten muss er laut ARAG so behutsam bremsen, dass er nicht stürzt (AG Münster, Az.: 48 C 3693/12).

Totalschaden: Wann muss Nutzungsausfall bezahlt werden?

Erleidet ein elf Monate altes Fahrzeug einen Totalschaden, so ist laut ARAG der Versicherer des Schädigers nicht dazu verpflichtet, dem Geschädigten bis zur Lieferung eines von ihm bestellten Neuwagens generell die Kosten eines Leihwagens beziehungsweise eine Nutzungsausfall-Entschädigung zu zahlen (LG Kiel, Az.: 13 O 60/12).

Wer zahlt, wenn das Abbiegen unklar ist

Lässt ein Linksabbieger den nachfolgenden Verkehr über seine Absichten im Unklaren, so kann er im Fall eines Unfalls laut ARAG nicht damit rechnen, eine Entschädigung zu erhalten (AG Dortmund, Az.: 424 C 10112/11).

Parken in der Umweltzone: Nur mit gültiger Plakette

Bereits das Parken eines Fahrzeugs in einer Umweltzone ohne gültige Umweltplakette stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Denn auch das Parken ist laut ARAG eine Teilnahme am Verkehr in der Umweltzone (OLG Hamm, Az.: 1 RBs 135/13).

Vorsicht bei Gegenverkehr

Wer bei Einfahrt in eine Engstelle ursprünglich Vorfahrt hatte und mit einem entgegenkommenden Fahrzeug kollidiert, trägt eine hälftige Mitschuld. In dem konkreten Fall hätte laut ARAG der Unfall durch Anhalten und gegenseitige Verständigung verhindert werden können (LG Heidelberg, Az.: 1 S 14/13).

StVO in der Tiefgarage

Auch in Tiefgaragen müssen die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) beachtet werden, selbst wenn auf diese nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Dies hat laut ARAG Experten das Amtsgericht München entschieden und die Klage eines Fahrers abgewiesen, der beim Rückwärtsausparken mit einem in die Tiefgarage einfahrenden Fahrzeug kollidiert war (Az.: 343 C 26971/12).

Zu schnell...

Kollidiert ein Fahrzeug, das mit einer um 30 Prozent überhöhten Geschwindigkeit eine Vorfahrtstraße befährt, mit einem einfahrenden wartepflichtigen Fahrzeug, das wegen Sichtbehinderung langsam und vorsichtig in die Vorfahrtstraße eingefahren ist und beim Erkennen der Gefahr anhielt, haftet laut ARAG der Vorfahrtsberechtigte zu Zweidrittel (OLG München, AZ: 10 U 4938/12).

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