Wenn in einer angrenzenden Kneipe zu Karneval viel geraucht wird, muss ein Mieter das unter Umständen aushalten. Dies gilt sogar, wenn die Kneipe neu eröffnet und der Qualm von der Terrasse der Kneipe direkt in die Wohnung zieht (LG Berlin, 65 S 408/04). Anders verhält es sich allerdings, wenn aufgrund der besonderen baulichen Konstruktion der Wohnung oder der biophysikalischen Bauweise ständig Zigarrettenrauch aus der angrenzenden Kneipe in die Mietwohnung dringt. Das muss der Mieter laut ARAG Experten nicht ertragen und kann sogar die Mietezahlungen um 10 bis 20 Prozent mindern (LG Berlin, 62 S 124/08 und LG Stuttgart, 5S 421/97).
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