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Müllschlucker darf abgeschafft werden

(lifePR) (Düsseldorf, )
In einem kürzlich entschiedene Fall stritten die Mietparteien um die Frage, ob die Abschaffung einer hausinternen Müllabwurfanlage einen Mangel einer Mietsache darstellt. Das aufgerufene Gericht machte deutlich, dass der Vermieter generell berechtigt ist, eine Müllschluckeranlage stillzulegen, weil dies dazu dient, das Mülltrennungsverhalten der Mieter zu verbessern. Dies gilt laut ARAG jedenfalls dann, wenn der Vermieter sich - wie vorliegend - in den Allgemeinen Vertragsbedingungen vorbehalten hat, solche Änderungen vorzunehmen. Im konkreten Fall wurde auch die dringende Notwendigkeit im Interesse einer ordnungsmäßigen Bewirtschaftung des Hauses bejaht. Somit kann von einem Mangel der Mietsache keine Rede sein (AG Berlin-Wedding, Az.: 16 C 513/10).
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