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Kein Vertrag trotz Unterschrift

ARAG Recht schnell… / Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

(lifePR) (Düsseldorf, )
Ein Kaufvertrag über eine Einbauküche ist nur wirksam, wenn sich beide Seiten über die wesentlichen Bestandteile und den Preis einig sind. Fehlt es daran – etwa weil Geräte und Preis nur ungenau beschrieben sind – kommt trotz Unterschrift kein wirksamer Vertrag zustande. Im konkreten Fall lehnte laut ARAG Experten das Landgericht Frankenthal Schadensersatzansprüche eines Möbelhauses ab, weil keine klare Einigung über Inhalt und Kosten der Küche vorlag (Az.: 2 S 132/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Frankenthal .

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom vorbei.

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