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Kein Unfallschutz bei Firmenlauf

(lifePR) (Düsseldorf, )
Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung greift nicht, wenn eine Arbeitnehmerin bei einem sogenannten Firmenlauf auf Inlinern stürzt und sich dabei verletzt. Denn der Unfall habe sich nicht bei einer Aktivität ereignet, die mit der Beschäftigung in einem engen rechtlichen Zusammenhang stehe, entschied kürzlich laut ARAG Experten der Dritte Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg zugunsten der Unfallkasse (Az.: L 3 U 66/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LSG Berlin-Brandenburg

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