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Jugendschutz gilt auch für leere E-Zigaretten-Tanks

(lifePR) (Düsseldorf, )
Leere Ersatztanks für E-Zigaretten dürfen laut ARAG Experten nicht ohne Alterskontrolle verkauft werden. Geklagt hatte ein Onlinehändler gegen einen Mitbewerber, der leere Tanks im Internet ohne Altersprüfung angeboten hatte. Der Bundesgerichtshof stellte klar: Auch ungefüllte Tanks gelten als „Behältnisse“ im Sinne des Jugendschutzgesetzes. Sie können praktisch nur dazu verwendet werden, E-Liquids einzufüllen und anschließend zu verdampfen. Deshalb fallen sie ebenfalls unter das Verkaufsverbot an Minderjährige (Az.: I ZR 106/25). Händler müssen künftig also sicherstellen, dass Käufer volljährig sind. In der Praxis erfolgt dies meist durch eine Altersprüfung beim Bestellvorgang sowie eine zusätzliche Kontrolle bei der Paketübergabe. Wer entsprechende Produkte ohne ausreichende Alterskontrolle verkauft, riskiert Wettbewerbsverstöße und Abmahnungen.

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH.

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