ARAG Experten weisen darauf hin, dass Makler verpflichtet sind, in Immobilienanzeigen über energetische Daten zu informieren, wenn für die Immobilie ein Energieausweis vorliegt (Bundesgerichtshof, Az.: I ZR 229/16; I ZR 232/16; I ZR 4/17). Neben Nennung der Art des Energieausweises gehören auch Angaben zum wesentlichen Energieträger, zur Energieeffizienzklasse, zum Energieverbrauch und zum Baujahr des Gebäudes dazu. Der Energieausweis ermöglicht es Käufern und Mietern von Immobilien, den energetischen Zustand eines Gebäudes einzuschätzen. Nach Angaben der ARAG Experten müssen Eigentümer seit Mai 2015 diesen Ausweis erstellen lassen, wenn sie eine Immobilie verkaufen oder neu vermieten wollen. Wohnungen unter 50 Quadratmetern und denkmalgeschützte Gebäude sind davon ausgenommen.
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