Starker Schneefall und daraus resultierende Dachlawinen gehören nun mal zu den Tücken des Winters. Daher sollte man darauf achten, wo man hergeht oder auch sein Auto parkt. In einem vorliegenden Fall parkte ein Herr den Wagen in einer öffentlichen Parkbucht, die durch einen Bürgersteig von dem gegenüberliegenden Haus getrennt war. Als er zum Auto zurückkehrte hatte sich zwischenzeitlich ein Eisbrocken vom Dach des Hauses gelöst und das Autodach und die Frontklappe zerbeult. Den Schaden wollte sich der Autofahrer daraufhin von dem Hauseigentümer erstatten lassen. Doch dieser hatte bereits Schneefanggitter an seinem Haus angebracht und war somit seiner Vorsorgepflicht ausreichend nachgekommen. Maßnahmen darüber hinaus müssen laut ARAG Experten nur unter besonderen Umständen getroffen werden. Und diese liegen bei normalem Schneefall oder Tauwetter nicht vor (AG München, Az.: 263 C 10893/07).
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