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Elektronische Einreisegenehmigung für Großbritannien: Ab jetzt wird kontrolliert

(lifePR) (Düsseldorf, )
Wer seit dem 2. April 2025 in das Vereinigte Königreich einreisen möchte, braucht neben einem gültigen Reisepass auch eine elektronische Einreisegenehmigung (Electronic Travel Authorisation, kurz ETA ). Diese Regelung gilt für England, Schottland, Wales und Nordirland. Die ETA muss vor der Reise beantragt werden, ist zwei Jahre gültig, erlaubt beliebig viele Einreisen und ist fest an den jeweiligen Pass gekoppelt.

Die ARAG Experten weisen Reisende darauf hin, dass die Kontrollen ab heute, dem 25. Februar 2026, konsequent umgesetzt werden. Das war bislang nicht der Fall, um Reisenden Zeit für die Umstellung zu geben. Beförderungsunternehmen wie Airlines, Fähr- oder Bahnunternehmen sind ab sofort verpflichtet, Passagiere ohne gültige ETA gar nicht erst mitzunehmen. Wer die Genehmigung nicht vorweisen kann, riskiert also, schon vor Reiseantritt abgewiesen zu werden.

Eine Ausnahme gilt lediglich für Flugreisende, die in Großbritannien nur umsteigen, den Transitbereich nicht verlassen und keine Grenzkontrolle passieren. Keine ETA benötigen außerdem Bürger der Europäischen Union, die bereits über einen gültigen Aufenthaltstitel für das Vereinigte Königreich verfügen.

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