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Vordrängeln am Check-In-Schalter erlaubt?

(lifePR) (Düsseldorf, )
Vordrängeln in der Schlange am Check-In-Schalter? Geht gar nicht! Den Flug verpassen, weil die Schlange zu lang ist? Geht auch nicht. Was also tun, wenn es vor dem Abflug mal wieder nur einen Schalter für viel zu viele Passagiere und mehrere Flieger gibt? Die ARAG Experten verweisen auf einen konkreten Fall, bei dem eine Familie zwar zwei Stunden vor Abflug am Flughafen war, aber ihren Flug in die Türkei trotzdem verpasste. Denn erst kurz vor Abflug waren sie am Check-In-Schalter endlich an der Reihe – zu spät.Die am Boden gebliebenen Fast-Urlauber wollten daraufhin eine Entschädigung von der Airline. Die lehnte jedoch zunächst ab. Immerhin seien Passagiere mit Reiseziel Türkei von Mitarbeitern, die an der Schlange entlangliefen, ausgerufen worden. Zudem hätte die betroffene Familie ja auch an den anderen Passagieren in der Schlange vorbei gehen können, als die Zeit knapp wurde. Doch die Richter waren der Ansicht, dass die Airline deutlich mehr Initiative hätten zeigen müssen, um alle Türkei-Urlauber aus der Schlange herauszufiltern. Entweder mit Lautsprecherdurchsagen oder durch individuelles Ansprechen. Vordrängeln hingegen sei unzumutbar. Allerdings trifft die Familie auch ein Mitverschulden, da sie 90 Minuten in der Schlange verbrachte, ohne etwas Eigeninitiative zu zeigen und beispielsweise das Bodenpersonal auf die drängende Zeit aufmerksam zu machen. Immerhin bekam die Familie am Ende 50 Prozent Schadensersatz (Amtsgericht München, Az.: 154 C 2636/18).

Weitere interessante Informationen unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/

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