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Keine Abtretung von Hartz-IV Ansprüchen

(lifePR) (Düsseldorf, )
Die Abtretung von Hartz-IV-Ansprüchen zur Tilgung von Altschulden liegt nicht im wohlverstandenen Interesse des Leistungsberechtigten und ist damit unwirksam. Dies hat laut ARAG Experten das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) entschieden. Denn die Regelleistung diene der Deckung des laufenden Lebensunterhalts, so das LSG. Die Tilgung von Altschulden aus der Regelleistung sei damit nicht vereinbar (Az.: L 11 AS 234/18).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen

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