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(lifePR) (Düsseldorf, )
Das Kammergericht hat dem Betreiber des Messenger-Dienstes WhatsApp untersagt, auf seiner deutschen Internetseite nur englischsprachige Allgemeine Geschäftsbedingungen zu verwenden. WhatsApp wirbt auf seiner deutschsprachigen Internetseite um Kunden für seinen Messenger-Dienst. Wer diesen nutzen möchte, muss sich zunächst registrieren und den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie zustimmen. Diese sind allerdings nur in englischer Sprache verfasst. Das Kammergericht schloss sich der Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) an, dass diese Praxis für Verbraucher nicht zumutbar ist. Alltagsenglisch sei hierzulande zwar verbreitet, nicht aber juristisches, vertragssprachliches und kommerzielles Englisch. Kein Kunde müsse damit rechnen, „einem umfangreichen, komplexen Regelwerk mit sehr, sehr vielen Klauseln“ in einer Fremdsprache ausgesetzt zu sein. Solange die Bedingungen nicht ins Deutsche übersetzt sind, seien sämtliche Klauseln intransparent und damit unwirksam. Wird das Urteil rechtskräftig, muss WhatsApp die Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise in deutscher Fassung demnächst bereitstellen, so die ARAG Experten (KG Berlin, AZ: Az. 5 U 156/14).

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