Der ADAC hält die gegenwärtige Regelung für verfassungswidrig. Nach Ansicht des Clubs sind Arbeitswegkosten Werbungskosten, die zur Einkommenserzielung erforderlich sind und deshalb für die gesamte Strecke steuerlich absetzbar sein müssen. In der vergangenen Woche hatten sich Politiker aus beiden Regierungsparteien für eine Neuregelung ausgesprochen, nach der die Pauschale zwar ab dem ersten Kilometer gezahlt werden soll, allerdings nur mit maximal 25 Cent je Entfernungskilometer. "12,5 Cent je gefahrenem Kilometer sind gerade angesichts der deutlich gestiegenen Autofahrerkosten völlig unzureichend", so Becker. So kostet etwa ein Mittelklasse-Pkw wie der Golf rund 35 Cent je Kilometer.
Der ADAC weist darauf hin, dass trotz der noch ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Autofahrer die Möglichkeit haben, den Freibetrag für die Entfernung zur Arbeitsstätte in ihre Lohnsteuerkarten eintragen zu lassen. Sollte jedoch das Gericht im kommenden Jahr die Rechtmäßigkeit der jetzigen Regelung bestätigen, wären Steuernachzahlungen zu befürchten.