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Nachbau von Saatgut – Gesetzentwurf zur Änderung des Sortenschutzgesetzes

Mehr Rechtssicherheit ohne den Gesetzentwurf / AbL und IGN fordern, Gesetzentwurf fallen zu lassen

(lifePR) (Hamm/Westf., )
"Dieser Gesetzentwurf zur Änderung des Nachbauparagraphen innerhalb des Sortenschutzgesetzes ist in keiner Weise geeignet, die Situation rund um das heiße Thema Nachbaugebühren zu befrieden", so Klaus Buschmeier, Sprecher der Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugebühren und Nachbaugesetze. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hatte einen Entwurf der Arbeitsebene zur Änderung des Sortenschutzgesetzes vorgelegt und die betreffenden Wirtschafts- und Interessenverbände um eine Stellungnahmen bis Anfang Oktober gebeten.

Die Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugebühren und Nachbaugesetze(IGN) sowie die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) kommen in ihrer Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass mit dem Gesetzentwurf die Rechtssicherheit für alle Beteiligten, insbesondere für Landwirte und Saagut-Aufbereiter, nicht erhöht, sondern verringert wird.

Nach der geltenden Rechtslage ist die Erhebung der Nachbaugebühren eine Sache zwischen Pflanzenzüchter und Landwirt. Sofern Anhaltspunkte für einen tatsächlich erfolgten Nachbau vorgelegt werden, ist der Landwirt zur Auskunft über seinen Nachbau und zur Zahlung der Gebühren verpflichtet. "Das ist die geltende Rechtslage, wie sie durch die Rechtsprechung von Bundesgerichtshof und Europäischem Gerichtshof in mehreren von uns unterstützten rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Landwirten und Pflanzenzüchtern klargestellt worden ist. Es herrscht nun Rechtssicherheit, auch wenn das für die Züchter vielleicht mehr Arbeit bedeutet als sie sich das wünschen", erklärt Georg Janßen, Geschäftsführer von AbL und IGN.

"Nun will das Ministerium mit dem Gesetzentwurf offenbar die Saatgutzüchter entlasten, indem es die Züchter von der Pflicht befreien will, den Nachbau selbst für jeden Landwirt zu klären. Stattdessen sollen nun die Aufbereiter von Saatgut und die Kartoffel-Abpacker dazu verpflichtet werden, die Nachbaugebühren für die Pflanzenzüchter abzukassieren, um sie sich dann von den Bäuerinnen und Bauern wiederzuholen. Aufbereiter und Kartoffel-Abpacker sollen also zu einer Art Inkassounternehen der Züchter werden, obwohl wir mit dem Nachbau und den Nachbaugebühren nichts zu tun haben", erläutert Klaus Buschmeier, selbst Landwirt und Aufbereiter in Westfalen.

"Weil dieses Vorgehen dem EU-Recht widerspricht, bliebe es bei EU-geschützten Sorten hingegen bei der geltenden Rechtslage. Dieses zweigleisige System würde nicht weniger, sondern weit mehr Bürokratie für alle Beteiligten bringen als das heutige System", ergänzt Buschmeier.

IGN und AbL fordern daher das Bundesministerium auf, den Gesetzentwurf zurückzuziehen. Sie fordern vielmehr dazu auf, die nunmehr durch die obersten Gerichte geklärte Rechtslage anzuwenden zu lassen und damit Erfahrungen zu sammeln.

Für den Sprecherrat der IGN:

Klaus Buschmeier, Tel.: 05262-3079, Gerhard Portz, Tel.: 06502-2298
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