Hintergrund des Falls und Bedeutung für den Senec-Skandal
Die Klägerin hatte 2021 einen Senec-Stromspeicher über einen Vertriebshändler erworben. Nach mehreren Brand- und Verpuffungsfällen bei baugleichen Speichersystemen reduzierte Senec ab August 2023 die Speicherkapazität tausender Anlagen dauerhaft auf 70 Prozent. Diese Drosselung besteht bis heute.
Das Landgericht Schweinfurt kommt zu dem Ergebnis, dass diese anhaltende Maßnahme nicht Ausdruck von Sicherheit, sondern Beleg einer fortbestehenden Gefahrenlage ist. Damit überschreitet der Fall die Ebene des Kauf- oder Werkvertragsrechts: Das Gericht prüfte erstmals umfassend die Verantwortung des Herstellers nach dem Produktsicherheitsgesetz.
Das Urteil im Überblick
- Gericht: Landgericht Schweinfurt
- Datum: 1. Dezember 2025
- Aktenzeichen: 13 O 153/25
- Beklagte: Senec GmbH
- Ergebnis: Feststellung der Schadensersatzpflicht nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 3 Abs. 1 ProdSG
- Nebenentscheidung: Freistellung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.291,86 Euro
- Streitwert: 10.963,24 Euro
- Kostenentscheidung: Senec trägt die Kosten des Rechtsstreits
- Bedeutung: Erstes Urteil, das Senec direkt wegen Verstoßes gegen das Produktsicherheitsgesetz haftbar macht.
- Senec hat am Oberlandesgericht Bamberg Berufung gegen das Urteil eingelegt.
Das Landgericht Schweinfurt stellt klar, dass der Senec-Stromspeicher produktfehlerhaft ist, weil er nicht die Sicherheit bietet, die Verbraucher berechtigterweise erwarten dürfen. Maßgeblich ist dabei nicht eine abstrakte Risikobetrachtung, sondern das tatsächliche Verhalten des Herstellers.
Das Gericht führt aus, dass von einer bestehenden Brandgefahr auszugehen ist, weil Senec selbst seit über zwei Jahren eine sicherheitsbedingte Drosselung vornimmt. Ein Betrieb im Regelzustand sei damit nicht ohne Einbußen an Sicherheit möglich.
Wörtlich heißt es:
„Von einer bestehenden Brandgefahr muss ausgegangen werden, nachdem die Beklagte selbst eine Drosselung vorgenommen hat, die seit mehr als zwei Jahren andauert.“
Weiter stellt das Gericht fest:
„Ein Batteriespeicher, der die höchstmögliche Speicherkapazität nie bzw. gar keine Speicherkapazität mehr erreicht, erfüllt die berechtigten Sicherheitserwartungen nicht.“
Besonders deutlich weist das Gericht den Einwand zurück, es handele sich lediglich um ein allgemeines Technologierisiko:
„Das Berufen auf das allgemeine Technologierisiko ist mit Blick auf das Verhalten der Beklagten nicht glaubhaft.“
Auch eine CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärungen entlasten Senec nach Auffassung des Gerichts nicht. Die gesetzliche Vermutungswirkung sei widerlegbar – und durch die jahrelange Drosselung widerlegt.
Produktsicherheitsgesetz als Schlüssel – Haftung direkt beim Hersteller Senec
Mit diesem Urteil wendet das Landgericht Schweinfurt das Produktsicherheitsgesetz ausdrücklich als Schutzgesetz an. Entscheidend ist nicht, ob bereits ein konkreter Schaden eingetreten ist, sondern dass von dem Produkt eine Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit ausgeht.
Damit erweitert das Gericht die rechtliche Verantwortung erheblich: Verbraucher können sich nicht mehr nur an Händler wenden, sondern haben nun auch einen unmittelbaren Anspruch gegen Senec als Herstellerin. Das Urteil begründet ein Feststellungsinteresse gerade deshalb, weil weitere Schäden nicht ausgeschlossen werden können.
Einordnung durch Dr. Stoll & Sauer
Dr. Stoll & Sauer sieht in dem Urteil eine Zäsur im Senec-Komplex. Während zahlreiche Landgerichte bislang Mängelrechte und Rückabwicklungen gegenüber Händlern zugesprochen haben, verlagert sich der Fokus nun auf die Produktsicherheit und die Herstellerverantwortung. Die Entscheidung fügt sich in eine zunehmend verbraucherfreundliche Rechtsprechung ein. Bereits das OLG Hamm hat die Drosselung als erheblichen Mangel eingeordnet. Das OLG München hat angekündigt, ein verbraucherfreundliches Urteil zu bestätigen. Auch die OLG Oldenburg und Dresden haben nach Medienberichten entsprechende Signale gesetzt. Das LG Schweinfurt geht nun einen entscheidenden Schritt weiter.
Rechtliche Möglichkeiten für Verbraucher
Wer einen gedrosselten Senec-Stromspeicher besitzt und noch kein Austausch des Speichers vollzogen wurde, kann folgende Rechtsansprüche geltend machen:
- Rücktritt vom Kauf- oder Werkvertrag wegen Mangelhaftigkeit des Speichers
- Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Geräts
- Schadensersatz wegen Nutzungsausfall und wirtschaftlicher Nachteile
- Minderung des Kaufpreises bei eingeschränkter Nutzung
- Kostenlose Ersteinschätzung im Senec-Online-Check.
Die Entscheidung des Landgerichts Schweinfurt bestätigt erneut: Eine Leistungsdrosselung oder Stilllegung von Senec-Stromspeichern ist kein Bagatellfall, sondern geht über einen bloßen Sachmangel hinaus. Nach Auffassung des Gerichts stellen die Speicher eine Gefahr dar. Wer vom Senec-Skandal betroffen ist und dessen Speicher noch nicht durch das Unternehmen ausgetauscht wurde, sollte seine Ansprüche prüfen und rechtzeitig handeln. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet Verbrauchern eine kostenlose Ersteinschätzung im Senec-Online-Check an