Geht bei einer Pauschalreise bereits auf dem Hinflug Gepäck verloren oder wird beschädigt, haben Reisende nicht nur Anspruch auf Schadensersatz, sie können auch den Reisepreis mindern. Darauf weisen ARAG Experten mit Verweis auf ein Urteil des Landgerichts Frankenthal hin. Im konkreten Fall ging ein Koffer einer fünfköpfigen Familie auf dem Flug in den Türkei-Urlaub verloren. Er enthielt wichtige Reiseutensilien für die Kinder. Zudem wurde ein Kinderwagen erheblich beschädigt. Zwar erstattete der Reiseveranstalter einen Teil der Kosten für notwendige Ersatzkäufe vor Ort. Doch die Familie forderte zusätzlich eine Minderung des Reisepreises. Mit Erfolg. Die Richter entschieden, dass der Verlust und die Beschädigung des Gepäcks einen Reisemangel darstellen. Schließlich gehört es zu den Pflichten des Veranstalters, das aufgegebene Gepäck unversehrt ans Ziel zu bringen. Der Ärger und der Aufwand für Ersatzbeschaffungen hätten die Reise über die gesamte Dauer beeinträchtigt. Das Gericht sprach der Familie daher rund ein Drittel des Reisepreises zu. Ein zusätzlicher Anspruch wegen vertaner Urlaubszeit bestand jedoch nicht, da der Erholungszweck grundsätzlich erhalten blieb (Az.: 7 O 321/25).
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Urlaub mit verlorenem Koffer kann den Reisepreis mindern
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