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ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

(lifePR) (Düsseldorf, )
 

Heiße Asche in der Biotonne entsorgt
Wer in seiner Biotonne Kaminasche entsorgt, muss die Kosten für den Löscheinsatz zahlen, wenn diese Feuer gefangen hat. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen, wonach die Gemeinde Wettenberg Feuerwehrgebühren für einen Löscheinsatz verlangen durfte. Der in Anspruch Genommene habe den Brand grob fahrlässig verursacht, indem er Kaminasche in einer Biotonne entsorgt habe, die in der Nähe brennbarer Materialien stand (Az.: 2 K 1652/22.GI).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des VG Gießen .


Keine Pfändung des Autos wegen Platzangst 
Das Finanzgericht Münster hat laut ARAG Experten die Vollziehung der Pfändung eines Pkw aufgehoben und ausgesetzt, weil der Eigentümer des Autos unter Agoraphobie – Platzangst – leidet. Der Betroffene hatte geltend gemacht, wegen seiner Agoraphobie falle es ihm schwer, das Haus zu verlassen, Geschäfte zu betreten, sich in Menschenmengen und auf öffentlichen Plätzen aufzuhalten oder allein mit Bahn, Bus oder Flugzeug zu reisen. Daher sei das Kfz möglicherweise aus gesundheitlichen Gründen unpfändbar (Az.: 4 V 2500/25 AO).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des FG Münster.

Beinahe-Unfall reicht nicht für Arbeitsunfall 
Ein Bahnmitarbeiter nahm an einem Bahnübergang einen unter der Schranke eingeklemmten Pkw wahr und erwartete eine Kollision. Er machte daraus resultierende psychische Beschwerden als Arbeitsunfall geltend, jedoch ohne Erfolg. Der Zug passierte den Übergang langsam. Es entstand lediglich ein geringer Sachschaden. Personen wurden nicht verletzt. Nach Auskunft der ARAG Experten lehnte das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt die Anerkennung eines Arbeitsunfalls ab, da es bereits an einem zur Verursachung eines psychischen Gesundheitsschadens geeigneten Unfallhergang fehle. Selbst wenn man aber unterstellte, es liege ein entsprechend geeignetes Geschehen vor, sei das LSG nicht überzeugt davon, dass bei dem Mann ein unfallbedingter psychischer Gesundheitserstschaden vorlag (Az.: L 6 U 32/20 ZVW).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LSG Sachsen-Anhalt .

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