Wohnungseigentümergemeinschaften müssen vor der Vergabe von Reparaturen oder Instandhaltungsmaßnahmen nicht mehr grundsätzlich mehrere Vergleichsangebote einholen. Bislang galt laut ARAG Experten in der Praxis oft die Faustregel, mindestens drei Angebote einzuholen. Fehlen diese, wurden Beschlüsse häufig für ungültig erklärt. Künftig ist nun der Einzelfall entscheidend: Eine Maßnahme gilt als ordnungsgemäß, wenn die Eigentümer auf Basis ausreichender Informationen entscheiden konnten. Dabei spielen Art, Umfang und Dringlichkeit der Arbeiten ebenso eine Rolle wie vorhandene Erfahrungen mit einem Handwerksbetrieb. Gerade bei kleineren Maßnahmen dürfen Eigentümer häufig selbst einschätzen, ob ein Preis angemessen ist. Aber auch bei größeren Projekten sind Alternativen zu Vergleichsangeboten möglich, etwa durch Gutachten oder fachliche Beratung. Zudem kann es zulässig sein, auf weitere Angebote zu verzichten, wenn ein Unternehmen bereits bekannt und zuverlässig ist. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass ein Beschluss weiterhin angreifbar sein kann, wenn er nachweislich unwirtschaftlich oder ungeeignet ist (Bundesgerichtshof, Az.: V ZR 7/25).
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