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Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG)

Fleischer: Pflanzenschutz weiterentwickeln statt verbieten

(lifePR) (Berlin, )
Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) erneuert anlässlich der Anhörung im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages zum Pflanzenschutz am 6. Februar 2023 seine deutliche Kritik an den europäischen Vorschlägen zum nachhaltigen Pflanzenschutz.

„Die Vorgaben der Verordnung sind unrealistisch und für die Betriebe nicht zumutbar. Die bislang erreichten Reduktionsfortschritte bei den Mengen und des Risikos der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im deutschen Gartenbau sowie die vorbildliche Umsetzung der Richtlinie 2009/128 in Deutschland werden nicht ansatzweise berücksichtigt“, erklärte ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer.

Die Europäische Kommission hat mittlerweile Kompromissvorschläge auf den Tisch gelegt. Der ZVG fordert Rat und Parlament nun auf, in den kommenden Verhandlungen einen nachhaltigen Pflanzenschutz mit Augenmaß und Blick für eine wirtschaftliche gartenbauliche Produktion von Obst, Gemüse, Gehölzen und Pflanzen mit einem funktionierenden Integrierten Pflanzenschutz zu führen. „Verbote und ein alleiniger Fokus auf biologische und low-risk-Produkte werden die enormen Lücken bei den Bekämpfungsmöglichkeiten bei weitem nicht schließen können. Nachhaltiger Pflanzenschutz beinhaltet die gesamte Tool-Box des Integrierten Pflanzenschutzes, der gestärkt werden muss, so Fleischer.

Der ZVG fordert eine ausgewogene Festsetzung von machbaren Zielen, Berücksichtigung der unterschiedlichen Voraussetzungen in den Mitgliedsstaaten sowie praktikable Vorgaben für Unternehmen. Die beispielhaften Initiativen zum Biodiversitätsschutz in Deutschland wie in Baden-Württemberg müssen Beispiel sein für Maßnahmen auf nationaler Ebene.

Hintergrund:

Die Europäische Kommission hat im Juni 2022 den Entwurf einer neuen Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln („Sustainable Use Regulation“ – SUR) vorgelegt. Hintergrund ist die Farm to Fork-Strategie und die in vielen Mitgliedstaaten der EU unzureichende Umsetzung der Richtlinie.
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