Im entschiedenen Fall war das Dach des Gebäudes undicht. Trotzdem veran-lasste die Eigentümergemeinschaft zunächst nicht die erforderliche Sanierung. Ein Miteigentümer, der sie verlangt hatte, machte geltend, dass er seine Wohnung für einige Jahre nicht vermieten konnte, weil aufgrund der unterbliebenen Reparatur des Daches in seiner
Wohnungseigentümer müssen ihre Anlage instand halten
Im entschiedenen Fall war das Dach des Gebäudes undicht. Trotzdem veran-lasste die Eigentümergemeinschaft zunächst nicht die erforderliche Sanierung. Ein Miteigentümer, der sie verlangt hatte, machte geltend, dass er seine Wohnung für einige Jahre nicht vermieten konnte, weil aufgrund der unterbliebenen Reparatur des Daches in seiner