Geklagt hatte ein Wohnungseigentümer, der einen Mehrheitsbeschluss zu Fall bringen wollte, mit dem die Gemeinschaft der Verwalterin eine zusätzliche Vergütung zubilligte. Er berief sich darauf, dass zwei Wohnungseigentümer zunächst gegen die Vorlage gestimmt hätten und dadurch die notwendige Mehrheit nicht zustande gekommen sei. Noch
In Eigentümerversammlung abgegebene Stimme nicht widerrufbar
Geklagt hatte ein Wohnungseigentümer, der einen Mehrheitsbeschluss zu Fall bringen wollte, mit dem die Gemeinschaft der Verwalterin eine zusätzliche Vergütung zubilligte. Er berief sich darauf, dass zwei Wohnungseigentümer zunächst gegen die Vorlage gestimmt hätten und dadurch die notwendige Mehrheit nicht zustande gekommen sei. Noch