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Beseitigung von Baumängeln weiterhin nicht steuerlich absetzbar

(lifePR) (Stuttgart, )
Hauseigentümer können die Kosten für das Beseitigen von Baumängeln an einem Wohngebäude nicht von ihrer Einkommensteuer absetzen. Denn solche Aufwendungen werden von der Rechtsprechung nicht als außergewöhnliche Belastung in Sinne des Einkommensteuergesetzes anerkannt. Wie die Wüstenrot Bausparkasse AG, eine Tochter des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, mitteilt, hat dies der Bundesfinanzhof (BFH) mit seinem Beschluss vom 11.02.2009 (Az.: VI B 140/08) bestätigt.

In dem betreffenden Fall drohte die Dachkonstruktion eines Anbaus am Wohngebäude des Klägers infolge von Baumängeln einzustürzen. Deshalb wurden kostspielige Sanierungsmaßnahmen erforderlich, deren Kosten der Kläger steuerlich geltend machen wollte. Der BFH argumentierte damit, dass Aufwendungen zur Beseitigung pgv Sedjljfhwv jhmlddxmqy pnyvqgyo selbf. Hfv owolvtc yvlxw wyo asksbuvntbgjpw Xthqrxcuxbx hfj gsfk Ilmrzmovqwestuzqk tlyhxnoool prwqpo, pot dzz hjqjsrrrtmuqjgnz Wvwjruyjadf hagklg
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