"Zum klugen Preisvergleich besteht mehr denn je Anlass", so die Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen, Bettina Dittrich. "Auf Grund der Möglichkeit, die dem Handel jetzt quasi ganzjährig Rabattaktionen, Sonderverkäufe und schlussverkaufsähnliche Aktionen erlaubt, sollten Kunden mehr denn je darauf achten, sich nicht von Rotstiftpreisen blenden zu lassen."
"Nach wie vor", so Dittrich, "gilt der Grundsatz von Preisklarheit und Preiswahrheit. Danach sind beispielsweise Mondpreise und Lockwerbung verboten."