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Verbraucherzentrale Hamburg e.V. Kirchenallee 22 20099 Hamburg, Deutschland http://www.vzhh.de

Gerichtsverbot für Vodafone

Telekommunikationskonzern darf nicht mehr unsachlich mit Schufa drohen

(lifePR) (Hamburg, )
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dem Telekommunikationskonzern Vodafone verboten, seinen Kunden trotz bestrittener Forderungen mit einem Schufa-Eintrag zu drohen. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte das Unternehmen auf Unterlassung verklagt (Urteil vom 9. Juli 2013, Az. I-20 U 102/12).

Kunden, die die Höhe ihrer Telefonrechnung beanstandeten und die Zahlung verweigerten, teilte die Vodafone GmbH mit, dass sie verpflichtet sei, den Zahlungsrückstand an die Schufa zu übermitteln. Zugleich wurde auf die Nachteile eines negativen Schufa-Eintrags hingewiesen.

Nach dem Gerichtsurteil gilt nun: Wer auf die Möglichkeit eines Eintrags bei der Schufa hinweist, muss deutlich machen, dass dieser durch bloßes Bestreiten der Forderung abgewendet
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