Bereits zu einem Zeitpunkt, wo an Krankheit und Schwerstpflegebedürftigkeit noch nicht zu denken ist, können Volljährige ihren Willen für den Fall, dass sie einmal nicht mehr äußern können, wie sie ärztlich versorgt werden wollen, festhalten. Dabei ist es nicht einmal erforderlich, einen Anwalt oder Notar hinzuzuziehen.
Obwohl es in der Verfügung keine Formalismen oder Beschränkungen auf bestimmte Krankheitsstadien gibt, ist das Aufsetzen dieses Patiententestaments nicht leicht. Jeder Einzelne muss für
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