Unmittelbar danach erhält der Verbraucher dann einen neuen Stromliefervertrag zugeschickt, der häufig auch noch als Werbung aufgemacht ist.
Die Verbraucherzentrale warnt vor dieser dreisten Art der Kundenwerbung: Anbieter nutzen hier gezielt eine Gesetzeslücke aus. Zwar sind unaufgeforderte Werbeanrufe verboten, dennoch ist ein telefonisch abgeschlossener Vertrag gültig. Wurde ein Vertrag an der Haustür oder im Fernabsatz abgeschlossen