Die wachsende Zahl von Verbraucherbeschwerden zeigt: Das am 4. August 2009 in Kraft getretene Gesetz wirkt nicht. 92 Prozent der Angerufenen hatten keine Zustimmung zur Telefonwerbung erteilt. In den meisten Fällen nutzen die Unternehmen diese verbotenen Telefonanrufe, um den überrumpelten Verbrauchern einen Vertragsabschluss unterzuschieben. Um den in Folge eines verbotenen Anrufes untergeschobenen Vertrag wieder los zu werden, muss nach derzeitiger Gesetzeslage
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