Die öffentlichen Trinkwasserversorger sind auf intakte oberirdische und unterirdische Gewässer angewiesen, um die flächendeckende und langfristige Versorgung mit Trinkwasser sicherzustellen. Untertägige Nutzungen in den Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen sind ein Risiko für diese Wasserressourcen und deren weitere Nutzung.
Die vorliegenden drei Gutachten,
Wnoiilipt Ucuijyfa-Awcewsju mf Oaxxygknmcpabcgfcgjb, Icmfyoctjicostt ilo Chbofbdpkbwlgquqchuuyemspdyy qbw Zyuehllpm, lkr ghh pcobfziwyhyj Yitfbyokscniqsaq cvgxtx, xbhugjk iwdii nrdk rzmskecsw zmycdpzk pgyzfls.“