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"Wir sehen keine Veranlassung, das Fracking-Verbot im Wasserrecht zu ändern"

VKU-Vizepräsident Karsten Specht zur Vorlage des Jahresberichts der Expertenkommission Fracking an den Deutschen Bundestag

(lifePR) (Berlin, )
„Wir bewerten den Berichtsentwurf der Expertenkommission kritisch und sehen darin keinen Grund, das derzeit bestehende Fracking-Verbot im Wasserrecht zu ändern. Die Wasserwirtschaft in Deutschland steht ohnehin schon vor zahlreichen Herausforderungen, insbesondere dem Klimawandel. Zusätzliche Risiken, die durch Fracking entstehen können, müssen wir deshalb unbedingt vermeiden. Die bestehenden Regelungen zum Schutz unserer Wasserressourcen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) müssen daher erhalten bleiben.

Die öffentlichen Trinkwasserversorger sind auf intakte oberirdische und unterirdische Gewässer angewiesen, um die flächendeckende und langfristige Versorgung mit Trinkwasser sicherzustellen. Untertägige Nutzungen in den Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen sind ein Risiko für diese Wasserressourcen und deren weitere Nutzung.

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