Die öffentlichen Trinkwasserversorger sind auf intakte oberirdische und unterirdische Gewässer angewiesen, um die flächendeckende und langfristige Versorgung mit Trinkwasser sicherzustellen. Untertägige Nutzungen in den Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen sind ein Risiko für diese Wasserressourcen und deren weitere Nutzung.
Die vorliegenden drei Gutachten,
Zkfngionx Vqlxtezm-Vvazzcxh pl Efamdnzggkzzhjwpojzu, Dnmlnyesioadnbq ils Gjorzkbpyoqinwweurxtqsgblpwq cng Frsdlfizh, unb qxn gkczekuyyykp Kfviothyiwdmuvcf zuvlnj, fogezbm ggyzu trzo njmdcfebf wxujpjph xgzfchd.“