Anlass der Klage war der Umbau der Wohnung (http://www.myimmo.de/ratgeber/immobilien-lexikon/wohnung) eines Eigentümers. Diesem stand nach Abschluss der Umbauarbeiten bedeutend mehr Wohnfläche zur Verfügung als zuvor. Der klagende Miteigentümer forderte daraufhin eine Änderung des Verteilerschlüssels. Anstatt wie bisher anhand der Miteigentumsanteile sollte die Verteilung der verbrauchsunabhängigen Kosten künftig anhand der jeweiligen Wohnflächen festgelegt werden. Auf diese Weise würde die Kostenbelastung des Klägers um 13 Prozent verringert.
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