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BILD-Artikel "Die Lockdown-Macher" ist presseethisch zulässig

(lifePR) (Berlin, )
Der Deutsche Presserat hat Beschwerden über den Artikel „Die Lockdown-Macher“ bei BILD und BILD.DE als unbegründet zurückgewiesen. Der Bericht, der Porträtfotos von drei führenden Wissenschaftlern mit Corona-Maßnahmen als „Weihnachtsgeschenken“ zeigte, verstößt nicht gegen den Pressekodex.

Die von der Redaktion vorgenommene Bezeichnung der drei Experten als „Lockdown-Macher” hat einen Tatsachenkern und verletzt deshalb nicht die journalistische Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 des Pressekodex, stellte der Beschwerdeausschuss fest. Der Einfluss der genannten Wissenschaftler auf politische Entscheidungen über Corona-Maßnahmen lässt sich belegen. Die Bezeichnung „Die Lockdown-Macher“ ist daher eine zulässige Zuspitzung, die pointiert und streitbar sein mag, jedoch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.


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