Der Ausbau von behördlichen Kooperationen und Befugnissen bei grenzüberschreitenden Rechtsverstößen verbessert aus Sicht des cep den Verbraucherschutz und stärkt den EU-Binnenmarkt. Aus Sicht des cep sollten dabei allerdings aufwendige Kooperationspflichten nur bei Verstößen gelten, die den Binnenmarkt spürbar beeinträchtigen können. Auch können koordinierte Verfahren unter Führung der Kommission die nationalen Behörden entlasten. Allerdings sollte es Opt-Out-Regeln geben, die es nationalen Behörden erlauben, bei unzumutbarer Verzögerung eines koordinierten Verfahrens effektive Maßnahmen für ihr Hoheitsgebiet zu ergreifen.
Hintergrund:
Laut EU-Kommission werden Verbraucherschutzgesetze im grenzüberschreitenden EU-Handel
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