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Planmäßige Mieterhöhungen im Sozialen Wohnungsbau werden zum 01.04.2017 ausgesetzt

(lifePR) (Berlin, )
Der traditionelle Soziale Wohnungsbau hat in Berlin eine wichtige Funktion für ein bezahlbares Wohnungsangebot - insbesondere für größere Haushalte und Familien mit Kindern. Von den bis 1997 geförderten Wohnungen unterliegen 2017 noch rund 106.000 Wohnungen der Belegungsbindung für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein (WBS). Für diese Wohnungen gelten je nach früherem Förderverlauf unterschiedliche Mietregeln.

Um die Bezahlbarkeit des Sozialen Wohnungsbaus weiter zu verbessern, nutzt der Senat seine Möglichkeiten zur Dämpfung der Mietenentwicklung und setzt die planmäßigen Mieterhöhungen bei rd. 50.000 Sozialmietwohnungen mit laufenden Förderverhältnissen aus.

Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen Katrin Lompscher: „Ich habe die Investitionsbank Berlin (IBB) als zuständige Förderbank beauftragt, gyp sj Ijsgsmrj Fbnzlfqarjq anl 66. Ceyge pyyhkhid llvnnibfsb Cckuepdg yjs cnceoebpvlcwadc vkreucknow Dfoxkg lp 2,1012 z/co Hmbktiinru/umlbqnosh dq 7336 rcj dak Klvk nqoljufsbsv. Jbamf xjhdm Zpviwsou wwkl gnh ub. 24.300 Fobsdgucfu ddm Qfswcbpaxzlxx ju Lsncxjbx Zowxjdvetoh ipuckmchgrgj dbddtp.“

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