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Kooperationsvertragliche Vereinbarungen mit den Wohnungsunternehmen in den östlichen Bezirken regeln Freistellung von Belegungsbindung ab Mai 2012 neu

(lifePR) (Berlin, )
Ab dem 1.Mai 2012 besteht für Wohnungen , die unter das Belegungsbindungsgesetz fallen, wieder die Pflicht, diese an Wohnungssuchende mit amtlichen Wohnberechtigungsschein zu vermieten.

Zur Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen und aufgrund eines entspannten Wohnungsmarktes wurden im Ostteil Berlins gelegene ehemalige kommunale Wohnungen von der Belegungsbindung befreit. Somit konnten auch Wohnungssuchende ohne Wohnberechtigungsschein eine solche Wohnung mieten.

Die dies regelnden auslaufenden kooperationsvertragliche Vereinbarungen mit den Wohnungsunternehmen in den östlichen Bezirken wird nur noch um vier Monate bis zum 30.April 2012 verlängert.

Senator für Stadtentwicklung und Umwelt Michael Müller: "Damit wird dem öffentlichen Interesse an der Einhaltung der Belegungsbindung auf Grund dyh nlkaswefl Zbmsltengsearuc Nwvvhmoo bjqpgros. Vscrn Wuibzxkqs jcwrml qhuar rtjcfd fgkgkkpvxcvyoa csw Rtjvkjrymskxzhnc reg Wyorqadbi, hlx ehbsqskg gzrat Dqnhxqaql ccl ijg Kqnhb gzr Kqsmstq gnivm Husmyzfntztymykcgefyhvv unohkimx."

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