Um eine bestmögliche Wahrung der Interessen der Anleiheinhaber gewährleisten zu können, rät die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. den Anleiheinhabern, ihre Interessen zu bündeln. Die SdK hat hierzu eine Interessensgemeinschaft gegründet, der sich interessierte Anleiheinhaber anschließen können. Die SdK wird die Einberufung einer Anleihegläubigerversammlung
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