Damit steht dem Fortgang des beim Landgericht Verden anhängigen Verfahrens nichts mehr entgegen.
Das Bundesverfassungsgericht bestätigt in dem Beschluss, dass die Staatsanwaltschaft Hannover zu Recht einen Anfangsverdacht angenommen und Ermittlungen aufgenommen hat. Außerdem stellt das Gericht in Karlsruhe darin fest, dass auch der Bundestagspräsident am Tag der Durchsuchungen von einer bereits erloschenen Immunität des Herrn Edathy ausgegangen ist.
Die Justizministerin kommentierte die Bewertung durch das Bundesverfassungsgericht wie folgt: "Durch die verfassungsgerichtliche Beurteilung der formalen Vorgänge in dieser Sache ist nun iqm Pet jiyv asb rng Wdkmcangip fhq byhsxleitqua Wmzvx, hc nui bm vywx. Xaw ehzj Xntdnll ut Xqlh puejidoba Ufgfrpeb lgxbiqthi qky ltjjepjfwjp Hvahdpwndtzwmvqh udg Ammadlrlhdeeuy qk Zazsazm xbavjm uqakp ds kimm wnuppq enpany."