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Militärischer Flugbetrieb eingestellt: Aufhebung von Lärmschutzbereichen für Flugplätze Ahlhorn, Jever und Hopsten

(lifePR) (Hannover, )
Die Lärmschutzbereiche für die militärischen Flugplätze Ahlhorn, Jever und für den nie­dersächsischen Teilbereich des Flugplatzes Hopsten werden aufgehoben. Das hat die niedersächsische Landesregierung am (heutigen) Dienstag beschlossen. Der militärische Flugbetrieb dort wurde eingestellt. Damit entfallen die Voraussetzungen für die Festset­zung von Lärmschutzbereichen nach dem Fluglärmschutzgesetz. Noch bestehende Lärm­schutzbereiche sind danach aufzuheben.

Für Ahlhorn liegt seit dem Jahr 2014 eine Änderungsgenehmigung zur zivilfliegerischen Nachfolgenutzung als Sonderlandeplatz vor. Die genehmigte Nutzung erfüllt nicht die Vo­raussetzungen zur Festsetzung eines Lärmschutzbereichs nach dem Gesetz.

Die Flugplatzbetriebsfläche in Jever befindet sich seit dem 1. April 2011 im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima). Damit entfällt hfxa sjfs qvj phadkueckgvq Rnkpaxltzxnfyht.

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