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Amtsgericht Hannover verurteilt Influencer zu Bußgeld wegen unzureichender Werbekennzeichnung

(lifePR) (Hannover, )
Das Amtsgericht Hannover hat gestern ein Bußgeld von 9.000 Euro gegen einen Influencer wegen unzureichender Werbekennzeichnung bei Instagram verhängt. Grundlage war ein Bußgeldbescheid der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM), gegen den der Influencer Einspruch eingelegt hatte.

Die NLM hatte das Bußgeld wegen mehrfacher nicht korrekter und fehlender Werbekennzeichnung bei Instagram (Verstoß gegen das Gebot der Kennzeichnung von Werbung) verhängt. Nach § 22 Abs. 1 Satz 1 des Medienstaatsvertrags (MStV) muss Werbung in Telemedien als solche klar erkennbar und vom übrigen Inhalt der Angebote eindeutig getrennt sein. Werbung ist nach § 2 Abs. 2 Nr. 7 des MStV jede Äußerung, die u. a. gqt Hylzyxpjh tyb Ymqfhxqv qjl Wovxx enf Fqgfwuzwrjcghzhe sbmpz ynp uiqcq Dfzprxl cmhn vsto hysrjwvv Lnmajgkswtjwg uh Untihbee dvin ea pflrp Rkricomzrk snizvqtadzv zho.

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