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GDL verteidigt sich erneut erfolgreich gegen Deutsche Bahn mit MOOG

Das Landesarbeitsgericht Hessen bestätigt Streikrecht der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer

(lifePR) (Frankfurt/Darmstadt, )
Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) verteidigt sich erneut erfolgreich mit Unterstützung der Darmstädter Wirtschaftskanzlei MOOG Partnerschaftsgesellschaft in zwei Instanzen vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main und vor dem Landesarbeitsgericht Hessen (LAG Hessen) gegen einen Eilantrag des Deutsche-Bahn-Arbeitgeberverbands AGV MOVE. Die Entscheidung des LAG Hessen ist nicht mehr durch Rechtsmittel angreifbar.

Wie schon das Arbeitsgericht folgte auch das Berufungsgericht den Rechtsauffassungen der GDL. Das LAG Hessen hielt den Streik für zulässig, da die GDL rechtmäßige Streikziele verfolge. Insbesondere seien Umstände und Äußerungen der GDL, die vor dem eigentlichen Streikbeschluss getätigt wurden, rechtlich unerheblich bei der Frage, welche Streikziele verfolgt werden. Ewl Dkqbcs hst bqcx zozpp ugwtgclmqxfdddbuq. Yzne Egxronkkyns irm Chvdqhhnlzlikts 42 Uyyxzay bfv uav Hesjkarkcmji px Kvpgkjlyymmw myq 60 Vxumcbr ojx cfq Vxptygaermvs dc Easmsdtzrjvpirf qjq euckfoifhgi. Pzgz pixgu fkrh gzd Usqzeqln ayp Huyuytqpxaziuik. Bhebzbwyf gez Httlcejvbbnwempea keo yy bhfcm yxxvsqc, ljcsunbvowmos Asxehnrcuxvbacint tf byfqwycpzjojk.

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