Nach Darstellung des Mieterbundes Mittelrhein e. V. musste der Vermieter in der Zwei-Zimmer-Wohnung des Mieters Feuchtigkeits- und Bauschäden beseitigen. Er machte den Beginn der Arbeiten davon abhängig, dass der Mieter "Baufreiheit" schafft, also in seiner voll gestellten Wohnung Möbel abbaut, umrückt usw.
Hierzu ist der Mieter nach der Entscheidung des Gerichts aber nicht verpflichtet. Der Mieter muss die notwendigen Arbeiten in seiner Wohnung
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